Mitarbeitende Aktiv Vertreten 13.12.2024

NR. 01 | Januar 2025

Top-Thema: Regierungskrise, Insolvenzwelle, Kriege – mit diesen Tipps nehmen Sie Ihren Kolleg*innen die Angst

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Neues von der Eingruppierung
Mit der richtigen Eingruppierung von Beschäftigten haben die Gerichte laufend zu tun. Auch Sie als MAV bestimmen bei der Eingruppierung mit. Ganz entscheidend kommt es hier auf die Merkmale der auszuübenden Tätigkeit an (Landesarbeitsgericht Thüringen, 25.9.2024, Az. 1 Sa 199/23).
Facebook-Post führt zu Rausschmiss
Im Internet lassen sich viele Menschen zu manchem hinreißen. Man sitzt geschützt am Gerät und in dieser zweifelhaften Sicherheit begeht man Taten, die einen dann in der Realität einholen können, z. B. über eine fristlose Kündigung (Arbeitsgericht Berlin, 7.10.2024, Az. 59 Ca 8733/24).
Positiv ins neue Jahr starten: Wie Sie selbst Ihre MAV-Arbeit 2025 würdigen
Der Start ins neue Jahr ist häufig auch mit neuen Zielen verbunden. Wie wäre es 2025 mit dem Ziel, Ihre Erfolge als MAV richtig zu würdigen? Ein zentrales Element erfolgreichen Selbstmanagements ist es, nach Abschluss eines größeren Aufgabenblocks innezuhalten und Erfolge bewusst zu feiern, anstatt sofort zum nächsten Vorhaben überzugehen. Wer seine Leistungen anerkennt, stärkt seine innere Widerstandskraft und sammelt Energie für neue Herausforderungen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre persönlichen MAV-Neujahrsvorsätze gestalten und mit positiver Energie ins neue Jahr starten können.
Regierungskrise, Insolvenzwelle, Kriege – mit diesen Tipps nehmen Sie Ihren Kolleg*innen die Angst
Wir leben in einer anderen Welt als noch vor 6 oder 7 Jahren. Wer hätte vor ein paar Jahren an Kriege gedacht oder daran, dass Donald Trump eine zweite Amtszeit hinlegen, ein deutscher Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen wird? Das macht Angst. Steuern Sie gegen und helfen Sie Ihren Kolleg*innen, den Kampf gegen die Angst aufzunehmen. Ich verrate Ihnen hier, wie:
Diese Grundlagen zum Betriebssport sollten Sie als MAV kennen
Dass sportliche Betätigung für die Gesundheit Ihrer Kolleg*innen wichtig ist, hat sich inzwischen sowohl bei Mitarbeitervertretungen als auch bei Dienstgebenden herumgesprochen. Mitarbeitende profitieren davon, weil sie fitter und beweglicher sind und der Gesundheitszustand sich insgesamt verbessert. Dienstgebende profitieren von sportlichen Betätigungen der Mitarbeitenden durch eine Reduzierung des Krankenstands. Daher gibt es in vielen Einrichtungen inzwischen Aktivitäten zum Betriebssport. Allerdings ist auch der sinnvolle Betriebssport nicht frei von rechtlichen Hürden, über die Sie als MAV informiert sein sollten.
Urlaubsplanung und Mitbestimmungsrechte
Urlaub ist wichtig, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten. Die sich daraus ergebenden Fehlzeiten stellen aber die Arbeitgebendenseite vor Hausforderungen, da der laufende Betrieb gesichert werden muss. Arbeitgebende haben demnach ein Interesse daran, ihren Mitarbeitenden in Sachen Urlaub Vorgaben zu machen. Doch wie weit gehen deren Möglichkeiten und wo setzt Ihr Mitbestimmungsrecht als MAV an?
Neues Jahr – neue Schulungen
Bürokratieentlastungsgesetz IV, wahrscheinlich ein neues Arbeitszeitgesetz, Beschäftigtendatenschutz – das sind nur 3 Themen, die Sie 2025 beschäftigen werden. Grund genug für Sie, sich Gedanken über Ihr Schulungsbudget 2025 zu machen:
„AI Act“: EU-Gesetz zur Regelung künstlicher Intelligenz ist in Kraft getreten
Die EU-Mitgliedstaaten haben die KI-Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Die neuen Vorschriften legen Verpflichtungen für Anbietende und Nutzende von KI-Systemen fest. Diese richten sich nach dem Risiko, das von dem jeweiligen KI-System ausgeht. Ich finde das gut, schafft es doch für uns Anwender*innen ein wenig Sicherheit.
Bürokratieentlastungsgesetz IV – wo im Arbeitsrecht dennoch die Schriftform gilt
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt worden. Das macht uns das Leben leichter. Es gibt aber immer noch Bereiche im Arbeits- und Dienstrecht, wo die strenge Schriftform unverzichtbar ist. Welche das sind, lesen Sie hier.
Warum Sie sich ab Januar auf rund 180 € weniger netto einstellen sollten
Im Herbst 2024 las man in den Zeitungen die Schockmeldung: „Ist unsere Pflegeversicherung bald zahlungsunfähig?“ Bis jetzt haben wir nichts mehr von einer Insolvenz gehört. Damit dies auch so bleibt, soll im Januar 2025 der Pflegeversicherungsbeitrag steigen – was zu weniger Netto bei Ihnen führen wird.

Downloads

  • Muster-Schreiben: Einladung – Austausch über aktuelle Krisen
  • Checkliste Notfallvorsorge
  • Checkliste: Reibungslose Schulungsbuchung