Mitarbeitende Aktiv Vertreten 22.04.2025

NR. 08 | MAI 2025

Top-Thema: SOZIALRECHT – Vermeiden Sie Sperrzeiten & Co.: 4 Antworten auf wichtige Fragen

Download PDF
Notwendige Aufklärungsarbeit darf über 2 Wochen hinausgehen
Erhalten Kündigungsberechtigte Kenntnis von Tatsachen, die sie zur fristlosen Kündigung berechtigen, müssen sie diese innerhalb von 2 Wochen aussprechen. Bei schwerbehinderten Personen müssen sie auch innerhalb von 2 Wochen die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung beantragen (§ 174 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX). Das sind straffe Handlungsfristen, die im Einzelfall gehemmt sein können (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 22.1.2025, Az. 11 K 2880/20).
Dauer der Probezeit darf nicht deckungsgleich mit Befristung sein
Nach § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine Probezeit vereinbart werden. Sie muss aber im Verhältnis zur Art der Tätigkeit und zur Dauer der Befristung angemessen sein, sonst ist die Vereinbarung unwirksam (Bundesarbeitsgericht, 5.12.2024, Az. 2 AZR 275/23). § 15 Abs. 3 TzBfG ist auch von kirchlichen Arbeitgebenden zu beachten. Und damit auch von Ihnen, denn Sie bestimmen bei der Einstellung ja mit.
Digitale Achtsamkeit für Sie als MAV: entspannter durch den Arbeitsalltag
Kennen Sie das? Ihr Postfach quillt über, das Telefon klingelt, das nächste Online-Meeting steht an und zwischendurch erreichen Sie noch Nachrichten per Chat. Kaum haben Sie eine Aufgabe begonnen, reißt die nächste dringende Anfrage Sie schon wieder aus der Arbeit heraus. Bei der MAV-Tätigkeit gibt es selten ruhige Momente.
4 Antworten auf wichtige Fragen rund um das Sozialrecht
Als MAV haben Sie es meistens mit arbeits- oder dienstrechtlichen Fragestellungen zu tun. Doch damit allein ist es nicht getan. Was passiert z. B. mit Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie mal ein Sabbatical einlegen? Wann müssen Sie bei einer Abfindung eine Sperrzeit fürchten? Das sind Fragen, die auf Sie zukommen können und die ich deshalb in diesem Beitrag für Sie beantworte.
Fördern Sie mit Gesundheitsimpulsen den gesunden Schlaf und damit die Arbeitssicherheit
Sicherlich kennen Sie Phasen, in denen Sie wenig oder schlecht geschlafen haben – sei es wegen kleiner Kinder, Sorgen oder anderer Belastungen. Schlaf ist keinesfalls überbewertet, sondern eine essenzielle Voraussetzung für Lebensqualität, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Schlafmangel kann zu Konzentrationsschwierigkeiten, Fehlern und sogar schweren Arbeitsunfällen führen. Daher sollte die MAV dieses Thema auf die Agenda setzen und sich für bessere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsimpulse zum Thema Schlaf starkmachen.
Bestechlichkeit bringt finanziellen Vorteil, kostet aber den Arbeitsplatz
Jeder freut sich über Geschenke. Reichen diese jedoch an Bestechlichkeit oder Vorteilnahme im Amt heran, kann dies schnell zur Kündigung führen. Dies musste auch ein Stabsstellenleiter einer Kreisverwaltung erfahren, dessen Beschäftigungsverhältnis wegen „Geldgeschenken für Gefälligkeiten“ gekündigt wurde – zu Recht (Arbeitsgericht (ArbG) Aachen, 10.12.2024, Az. 2 Ca 2092/24).
„Kündigung der Stellvertretenden unseres Vorsitzenden – müssen wir jetzt neu wählen?“
Genau diese Frage stellte mir kürzlich eine MAV in meiner Kanzlei. Der stellvertretende Vorsitzende hatte gekündigt, um ein anderes Jobangebot anzunehmen. Und die Eigenkündigung von Gremiumsmitgliedern stellt das Gremium vor Probleme: Kann und darf dann einfach weitergearbeitet werden? Wie sollen Sie sich als Gremium jetzt organisieren? Die Frage ist also mehr als berechtigt. Lesen Sie hier meine Erläuterungen dazu.
Neuwahlen: So sind Sie als MAV immer vorbereitet
Viele Mitarbeitendenvertretungen verlieren Mitglieder während der laufenden Amtszeit und sind möglicherweise gezwungen, eine Neuwahl durchzuführen. Dies schürt Ängste und Unsicherheiten.
Ist der Internetauftritt Ihrer kirchlichen Einrichtung barrierefrei?
Wir sind es mittlerweile gewohnt, per App zu bestellen, schnell am Handy zu googeln, im Webshop zu stöbern und uns durch die Homepages zu klicken. Es gibt Menschen unter uns, die würden das auch gerne, können es aber behinderungsbedingt nicht. Das wird sich künftig zum Glück ändern.
Mit einem MAV-Newsletter erreichen Sie viele
Immer wieder fragen sich Mitarbeitendenvertretungen, wie sie ihre Kolleg*innen am besten erreichen. Natürlich ist der direkte Kontakt im persönlichen Gespräch die beste Möglichkeit. Doch je nach Größe des Betriebs wird es schwer, regelmäßig Kontakt zu allen Beschäftigten zu haben.
Beschäftigungsverhältnis beginnt mit der Entgeltfortzahlung
Im Normalfall unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, der einen bestimmten Arbeitsbeginn festlegt. Zu diesem Zeitpunkt nimmt man seine Arbeit auf und wird von dem*der Dienstgebenden entsprechend angemeldet. Das ist der Normalfall. Tritt man die Arbeit gar nicht an, kann es auch ganz anders laufen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 21.1.2025, Az. L 16 KR 61/24).

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Unterschied Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis
  • Übersicht: Kriterien der Scheinselbstständigkeit