NEWS: HABEN SIE ES SCHON GEHÖRT?

Diese Kolleginnen und Kollegen haben einen Anspruch auf Weiterbildung

Seit dem 2.2.2025 sollen Ihre Kolleginnen und Kollegen, die mit künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, über entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Das regelt Art. 4 der europäischen KI-Verordnung. Die Pflicht trifft Ihren Arbeitgeber dabei unabhängig von der Größe der Belegschaft.

Friederike Becker-Lerchner

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Auf diese Kompetenzen kommt es an

Nach Art. 4 haben Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dafür zu sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen über entsprechendes Wissen über KI verfügen. Das gilt auch für Unternehmen, die mit KI arbeiten. Die Schulungspflicht soll dazu führen, dass Ihre Kollegen Potenziale und Risiken erkennen und auf dieser Grundlage verantwortungsvoll entscheiden. Welche Schulungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Aufgaben Ihrer Kolleginnen und Kollegen ab. Ihre Kollegen sollten Kenntnisse über die zur Verfügung stehenden KI-Systeme haben und wissen, wie sie einen Prompt, also eine Aufgabe für ein KI-System, richtig formulieren. Zudem sollten sie die wichtigsten Risiken kennen.

Welche Maßnahmen die KI-Verordnung regelt

Konkrete Umsetzungsmaßnahmen gibt die KI-Verordnung nicht vor. Sinnvoll sind allerdings bei diesem komplexen Thema strukturierte Schulungssysteme oder Weiterbildungsprogramme.

Am besten diskutieren Sie mit Ihrem Arbeitgeber bei nächstmöglicher Gelegenheit, wie er seinen Verpflichtungen nachkommen möchte.

Vielleicht können Sie ihn davon überzeugen, ein internes Schulungskonzept zu entwickeln und Inhouse-Schulungen durchzuführen.

Bis wann Ihre Kollegen geschult sein müssen

Bisher sind nach Angaben der Bundesnetzagentur keine Fristen zur Umsetzung von Schulungen bekannt. Deshalb drohen Ihrem Arbeitgeber bis dato keine direkten Sanktionen, wenn er die Schulungspflicht verletzt.

Klar ist aber, dass er seit dem 2.2.2025 sicherstellen muss, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen, die mit KI arbeiten, über eine ausreichende Kompetenz verfügen. Setzen Sie sich deshalb für umfassende Fortbildungen der Betroffenen ein.

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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

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