Gefährdungsbeurteilung: Setzen Sie sich für eine gute Vereinbarung ein

Eine Gefährdungsbeurteilung soll dazu beitragen, Sie und Ihre Kollegen gesund zu halten, indem Belastungen frühzeitig erkannt werden, ferner Erkrankungen mit psychischen Ursachen vorzubeugen, die Zahl der Ausfalltage zu reduzieren sowie gefährdete Beschäftigte länger aktiv im Berufsleben zu halten und damit die Zahl ungewollter Frühverrentungen zu senken. Leistungsfähig sind in der Regel diejenigen Kollegen, die sich am Arbeitsplatz wohlfühlen. Wenn ein positives Empfinden am Arbeitsplatz dauerhaft gestört wird, ob durch Arbeitsüberlastung, durch Mobbing oder andere Faktoren, leidet darunter nicht nur der einzelne Mitarbeiter, sondern letztlich meist auch die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Betriebs. Setzen Sie sich deshalb für eine allgemein gesunde Arbeitsumgebung ein. Am besten einigen Sie sich dazu mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung. Ein Muster lesen Sie im Folgenden.
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Friederike Becker-Lerchner

04.04.2025

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG