Muster-Betriebsvereinbarung: Elektronische Personalakte
Im modernen Personalmanagement führt kein Weg mehr an einer elektronischen Personalakte vorbei. Schließlich ist eine standortunabhängige, aktuelle, transparente Information im Zweifel von Bedeutung. Die grundsätzliche Zulässigkeit, die Personalaktien mithilfe von IT-Systemen zu führen, schränkt das Datenschutzrecht ein. Bei der Einführung elektronischer Personalakten hat Ihr Arbeitgeber zudem Ihre Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) zu achten. Außerdem steht Ihnen als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu, wenn aufgrund des verwendeten Programms Verhaltens-
und Leistungsdaten erfasst und aufgezeichnet werden. Sorgen Sie mit einer Betriebsvereinbarung zur elektronischen Personalakte für Rechtsklarheit – hier ein Muster zur Orientierung.

Friederike Becker-Lerchner
16.12.2024