Muster-Betriebsvereinbarung: Grundsätze der Dienstplangestaltung
Als Betriebsrat haben Sie bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Ihr Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Unter dieses fällt u. a. die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen
Wochentage. Darunter fällt auch die Gestaltung des Dienstplans. Das klingt einfach – führt in der Praxis aber immer wieder zu Streit. Deshalb schließen Sie am besten eine Betriebsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Damit können Sie die häufigsten Probleme elegant umschiffen. Ein Muster zur Orientierung habe ich Ihnen hier vorbereitet.

Friederike Becker-Lerchner
11.11.2024