Wissenswertes

Arbeitsvertrag per E-Mail – in welchen Bereichen nach wie vor die strenge Schriftform gilt

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG-IV) ist in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt worden. Arbeitsverträge kann man nun zum Teil per Mail schließen. Das macht uns das Leben leichter. Es gibt aber immer noch Bereiche im Arbeits- und Dienstrecht, wo auf die strenge Schriftform nicht verzichtet werden darf. Welche das sind, lesen Sie hier.

Maria Markatou

13.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Die strenge Schriftform

Die strenge Schriftform ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 126 Abs. 1 geregelt. Danach muss, wenn das Gesetz dies fordert, eine Vertragsurkunde eigenhändig unterschrieben werden. Man muss sich hier also klassisch auf Papier mit Unterschrift erklären.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Personalrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen