Arbeitszeugnis in digitaler Form

Arbeitszeugnisse gibt es nun auch in elektronischer Form

Der Bundestag hat am 26. September 2024 in zweiter und dritter Lesung das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV beschlossen. Der Bundesrat hat am 18.10.2024 zugestimmt. Das Gesetz muss nun ausgefertigt und verkündet werden. Es hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Lesen Sie hier, welche.

Maria Markatou

15.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Nachweis nach dem NachwG nun in Textform möglich

Das BEG sieht vor, dass der Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) in Textform (also auch per E-Mail) abgefasst und elektronisch an den Beschäftigten übermittelt werden kann. Das Dokument muss aber für die Beschäftigten zugänglich sein und gespeichert und ausgedruckt werden können. Mit der Übermittlung muss der Dienstherr den Beschäftigten auffordern, einen Empfangsnachweis zu senden. Auf diesem Weg könnte dann z. B. auch ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

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