ARBEITSSICHERHEIT

ASR: Vorteile und Handlungsmöglichkeiten für Sie

Die Arbeitsstättenregeln (ASR) dienen als praxisnahe Hilfestellung, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) rechtssicher umzusetzen. Als Betriebsrat spielen Sie eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Mitgestaltung von Maßnahmen, die den Schutz und die Gesundheit Ihrer Kollegen fördern. Im Folgenden erhalten Sie kompakt die Vorteile der ASR sowie einen Gesamtüberblick, zu welchen Themen die ArbStättV durch eine ASR konkretisiert wurde.

Brigitte Ganzmann

11.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Wissen Sie als Betriebsrat, warum es für Ihren Arbeitgeber nur Vorteile bringt, sich an die ASR zu halten? Nutzen Sie folgende Gründe, um ihn ggf. davon zu überzeugen und sich selbst mit den verschiedenen ASR auseinanderzusetzen.

Vorteil 1: Vermutungswirkung

Ihr Arbeitgeber profitiert von einer sogenannten Vermutungswirkung. Dies bedeutet, dass Behörden und Berufsgenossenschaften davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Dadurch entfällt für den Arbeitgeber ein zusätzlicher Nachweisaufwand, solange die Einhaltung schriftlich dokumentiert ist.

Vorteil 2: Einfachere Schutzmaßnahmen

Viele ASR bieten konkrete Vorgaben zu Themen wie Beleuchtung (ASR A3.4), Raumtemperatur (ASR A3.5) oder Fluchtwege (ASR A2.3). Dies erleichtert es Ihrem Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen umzusetzen, und es ermöglicht Ihnen als Betriebsrat eine fundierte Kontrolle und Beratung.

Vorteil 3: Breites Spektrum

Die ASR decken ein breites Spektrum an Themen ab – von Barrierefreiheit (ASR V3a.2) bis hin zu Lüftung (ASR A3.6). Darüber muss sich Ihr Arbeitgeber also wenig Gedanken machen. Wichtig ist, dass Sie als Betriebsrat die Umsetzung überwachen, besonders, wenn Ihre Kollegen Probleme haben.

Darüber hinaus gilt die Gefährdungsbeurteilung

Ergibt sich bei Ihnen im Betrieb eine Situation, die die ArbStättV betrifft, aber nicht durch die bestehenden ASR abgedeckt ist, müssen individuelle Schutzmaßnahmen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG). Die Schutzmaßnahmen müssen dem Stand der Technik und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.

Welche Themen werden durch die ASR abgedeckt?

Eine Vielzahl. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat alle ASR auf ihrer Website veröffentlicht. In der Tabelle sehen Sie im Überblick (am Ende des Beitrags), wie viele Themen aus der ArbStättV bereits durch die ASR konkretisiert wurden. Suchen Sie hier nach ASR: https://kurzlinks.de/kyjs

Fazit: Arbeitsschutz wird durch das Gesetz geregelt

Als Betriebsrat haben Sie das Recht, in alle Prozesse eingebunden zu werden, insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen im Sinne von § 5 ArbSchG. Nutzen Sie dieses Mitbestimmungsrecht aktiv und fordern Sie Transparenz vom Arbeitgeber. Neben den ASR gelten auch weitere Vorschriften wie Bauordnungen der Länder oder branchenspezifische Regelungen (z. B. Verkaufsstättenverordnungen). Bei widersprüchlichen Vorgaben gilt stets die strengere Norm. Als Betriebsrat können Sie durch Ihre Mitbestimmung und Kontrolle dazu beitragen, dass diese Regeln eingehalten oder sinnvolle Alternativen entwickelt werden. Nutzen Sie Ihre Position aktiv, um den Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten!

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Alle Arbeitsstättenregeln

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Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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