Wissen Sie als Betriebsrat, warum es für Ihren Arbeitgeber nur Vorteile bringt, sich an die ASR zu halten? Nutzen Sie folgende Gründe, um ihn ggf. davon zu überzeugen und sich selbst mit den verschiedenen ASR auseinanderzusetzen.
Vorteil 1: Vermutungswirkung
Ihr Arbeitgeber profitiert von einer sogenannten Vermutungswirkung. Dies bedeutet, dass Behörden und Berufsgenossenschaften davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Dadurch entfällt für den Arbeitgeber ein zusätzlicher Nachweisaufwand, solange die Einhaltung schriftlich dokumentiert ist.
Vorteil 2: Einfachere Schutzmaßnahmen
Viele ASR bieten konkrete Vorgaben zu Themen wie Beleuchtung (ASR A3.4), Raumtemperatur (ASR A3.5) oder Fluchtwege (ASR A2.3). Dies erleichtert es Ihrem Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen umzusetzen, und es ermöglicht Ihnen als Betriebsrat eine fundierte Kontrolle und Beratung.
Vorteil 3: Breites Spektrum
Die ASR decken ein breites Spektrum an Themen ab – von Barrierefreiheit (ASR V3a.2) bis hin zu Lüftung (ASR A3.6). Darüber muss sich Ihr Arbeitgeber also wenig Gedanken machen. Wichtig ist, dass Sie als Betriebsrat die Umsetzung überwachen, besonders, wenn Ihre Kollegen Probleme haben.
Darüber hinaus gilt die Gefährdungsbeurteilung
Ergibt sich bei Ihnen im Betrieb eine Situation, die die ArbStättV betrifft, aber nicht durch die bestehenden ASR abgedeckt ist, müssen individuelle Schutzmaßnahmen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG). Die Schutzmaßnahmen müssen dem Stand der Technik und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Welche Themen werden durch die ASR abgedeckt?
Eine Vielzahl. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat alle ASR auf ihrer Website veröffentlicht. In der Tabelle sehen Sie im Überblick (am Ende des Beitrags), wie viele Themen aus der ArbStättV bereits durch die ASR konkretisiert wurden. Suchen Sie hier nach ASR: https://kurzlinks.de/kyjs