Mit der Verordnung werden Sonderregelungen für Langzeitkonten von bestimmten Beamtinnen und Beamten in Vollzugsbereichen der Bundespolizei und der Zollverwaltung in der Arbeitszeitverordnung eingeführt. Die neuen Regelungen gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, die im Schicht- oder Einsatzdienst tätig sind, sowie für im Schichtdienst tätige Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung mit vollzugspolizeilich geprägten Aufgaben. Die angesparten Stunden können die Beamtinnen und Beamten flexibel für längere Erholungsphasen oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen. Damit trägt die Regelung den besonderen Belastungen des Schicht- und Einsatzdienstes Rechnung.
Darüber hinaus wird eine Sonderregelung geschaffen, welche die besondere Behördenstruktur sowie die häufige Abordnungspraxis innerhalb der Bundespolizei berücksichtigt.
Strukturelle Änderungen sind erforderlich
Bundesinnenministerin Faeser erklärte im Februar 2025 zur Neuregelung: „Wir haben die Bundespolizei in den letzten drei Jahren mit 3.000 zusätzlichen Stellen für den Polizeivollzugsdienst deutlich ausgebaut.“ Die Reform sei ein weiterer Schritt, die Rahmenbedingungen für Polizisten zu verbessern.
Trotzdem muss natürlich die Frage erlaubt sein, weshalb es überhaupt schon strukturell dazu kommen kann, dass bis zu 196 Mehrarbeitsstunden angespart werden können. Denn das ist ja fast eine Überstunde pro Tag, gerechnet auf ein Jahr.