AKTUELLES URTEIL

Beschäftigungsverhältnis beginnt mit der Entgeltfortzahlung

Im Normalfall unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, der einen bestimmten Arbeitsbeginn festlegt. Zu diesem Zeitpunkt nimmt man seine Arbeit auf und wird von dem*der Dienstgebenden entsprechend angemeldet. Das ist der Normalfall. Tritt man die Arbeit gar nicht an, kann es auch ganz anders laufen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 21.1.2025, Az. L 16 KR 61/24).

Maria Markatou

14.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Mann bezog bis Ende Oktober 2023 ALG I. Anfang Oktober unterschrieb er einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen zu einem Monatslohn von 3.000 € brutto. Er meldete sich aber schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank, der Arbeitgeber kündigte daraufhin in der Probezeit.

Die Krankenkasse zahlte kein Krankengeld, da kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden habe, der Mann habe ja auch kein Einkommen erzielt. Also klagte der Mann gegen den Arbeitgeber auf Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Beginn des Arbeitsvertrags. Man habe schließlich einen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben.

Entgeltfortzahlungspflicht entscheidet

Das Urteil: Der Mann verlor. Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht nicht schon mit dem Beginn des Arbeitsvertrags. Erforderlich ist ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch entsteht jedoch bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer 4-wöchigen Wartezeit. Zudem hätte sich der Mann erst an seine Krankenversicherung wenden müssen, bevor er den Arbeitgeber verklagt.

Fazit: Vorsicht bei Erkrankung vor Arbeitsantritt

Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnt also mit der Entgeltfortzahlungspflicht. Diese tritt erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen bestanden hat. Hätte der Mitarbeiter nur einen Tag gearbeitet, hätte er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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