Gesundheitsschutz: Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeit: Die neue ASR A6 gibt konkrete Vorgaben, die Ihr Arbeitgeber umsetzen muss

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zur Bildschirmarbeit. Bisher befanden sich die Vorgaben dazu im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies war notwendig, denn die Vorgaben in der ArbStättV griffen noch auf die Bildschirmarbeitsplatzverordnung aus dem Jahre 1996 zurück. Eine Zeit, die noch sehr wenig digitalisiert war. Die ASR A6 wird nun sehr konkret, was z. B. die Bildschirmgeräte betrifft. Jetzt ist die Frage, ob Ihr Arbeitgeber diese Vorgaben auch schon umsetzt.

Brigitte Ganzmann

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A6 definiert konkrete Anforderungen an Arbeitsplätze, die den Gesundheitsschutz und die Ergonomie betreffen. Mit der Überarbeitung der ASR A6 wurden unter anderem Anforderungen an ergonomische Arbeitsbedingungen, Pausenregelungen und den Einsatz von modernen Arbeitsmitteln wie höhenverstellbaren Schreibtischen neu definiert und präzisiert.

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