Wissenswertes

Bürokratieentlastungsgesetz IV – wo im Arbeitsrecht dennoch die Schriftform gilt

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt worden. Das macht uns das Leben leichter. Es gibt aber immer noch Bereiche im Arbeits- und Dienstrecht, wo die strenge Schriftform unverzichtbar ist. Welche das sind, lesen Sie hier.

Maria Markatou

13.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Die strenge Schriftform

Die strenge Schriftform ist in § 126 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach muss – wenn das Gesetz dies fordert – eine Vertragsurkunde eigenhändig unterschrieben werden. Ganz klassisch muss man sich hier also auf Papier mit Unterschrift erklären.

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