Arbeitssicherheit

Nutzen Sie als Betriebsrat Begehungen richtig

Wann waren Sie als Betriebsrat bei Ihrer letzten Begehung dabei? Wie ist es Ihnen dort ergangen? Konnten Sie als Interessenvertretung Ihrer Überwachungsaufgabe im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nachkommen? Nutzen Sie künftig solche Begehungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt für Ihre Arbeit richtig. Lesen Sie, wie Sie davon bestmöglich profitieren.

Brigitte Ganzmann

01.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Vorweg: Begehungen durch den Betrieb sind eine Pflichtaufgabe Ihres Arbeitgebers. Dies ist gesetzlich in § 3 und § 6 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz verankert, wo die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt sind.

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