Vorweg: Begehungen durch den Betrieb sind eine Pflichtaufgabe Ihres Arbeitgebers. Dies ist gesetzlich in § 3 und § 6 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz verankert, wo die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt sind.
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