ARBEITSSICHERHEIT

CSRD-Pflicht: Was Betriebsräte wissen müssen

Seit Januar 2025 ist der Kreis der Unternehmen, die in einem Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Bericht über ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten müssen, nochmals größer gezogen. Die Einführung der CSRD birgt nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen – insbesondere für Betriebsräte im Kontext von Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement. Was wissen Sie als Betriebsrat darüber?

Brigitte Ganzmann

20.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und soziale Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit offenzulegen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • wertvollen Informationen für Ihre Betriebsratsarbeit zum Thema Arbeits- und
    Gesundheitsschutz
  • Checklisten, Mustervorlagen und Übersichten, die Ihnen als Betriebsrat bei Ihren Aufgaben helfen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen