Ob die Reform der Betriebsratsvergütung allerdings in der Praxis wirklich viel Positives bringen wird, bleibt abzuwarten. In diesem Fall wurde das Betriebsratsmitglied tatsächlich zu schlecht bezahlt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 17.3.2023, Az. 10 Sa 923/22).
Die Forderung des Betriebsrats
Der Fall: Der Arbeitnehmer war Unternehmensberater bei einer großen Beratungsfirma, arbeitete im Projektgeschäft und war gleichzeitig nicht freigestelltes Mitglied im Betriebsrat. Wegen seiner Betriebsratstätigkeit ging er in der internen Projektzuteilung immer häufiger leer aus. Die Folge dessen war, dass der Arbeitnehmer in den jährlich stattfindenden Beförderungsrunden nicht berücksichtigt wurde. Das empfand er jedoch als große Ungerechtigkeit und wollte dagegen vorgehen. Als der Arbeitgeber sich weigerte, legte er eine Klage ein.