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Der Kunde ist immer König? Bei einer Diskriminierung nicht!

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat ein interessantes Urteil gefällt, in dem eine Kundin eine Frau als Beraterin abgelehnt hatte (Urt. v. 20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24).

Arno Schrader

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall

Ein Arbeitgeber beschäftigte eine Architektin im Vertrieb. Über das unternehmensinterne Verteilungssystem wurde ihr eine bestimmte Kundin zugeteilt. Dabei handelte es sich um eine Bauinteressentin. Nachdem die Kundin mitteilte, dass sie keine Frau als Beraterin möchte, wurde sie dem Regionalleiter zugeteilt. Der Architektin entgingen dadurch 30.000,00 Euro Provision. Die Architektin klagte wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts auf Schadenersatz in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern.

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