Der Fall
Ein Arbeitgeber beschäftigte eine Architektin im Vertrieb. Über das unternehmensinterne Verteilungssystem wurde ihr eine bestimmte Kundin zugeteilt. Dabei handelte es sich um eine Bauinteressentin. Nachdem die Kundin mitteilte, dass sie keine Frau als Beraterin möchte, wurde sie dem Regionalleiter zugeteilt. Der Architektin entgingen dadurch 30.000,00 Euro Provision. Die Architektin klagte wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts auf Schadenersatz in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern.