Rechtliche Grundlagen
Es gibt keine einheitliche Definition einer Überlastungsanzeige. Allerdings gibt es gesetzliche Vorschriften, die sinngemäß regeln, was Gegenstand der Überlastungsanzeige ist: So treffen §§ 15, 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verpflichtung zur Beachtung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten nach §§ 611, 241 Abs. 2, 242 Bürgerliches Gesetzbuch den Regelungsinhalt und können als Rechtsgrundlagen herangezogen werden. Nach § 15 ArbSchG müssen die Beschäftigten für die eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und auch für die der Personen Sorge tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.
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