NEWS: HABEN SIE ES SCHON GEHÖRT?

Diese Neuerungen sollten Sie ab 2025 kennen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist verpflichtend. Das hat für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durchaus Vorteile. Schließlich ist Ihr Arbeitgeber gehalten, den Nachweis abzurufen. Zum 1.1.2025 ist die eAU weiterentwickelt worden. Es werden einige zusätzliche Informationen übermittelt. Welche das sind, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber ruft Nachweis über Entgeltabrechnungsprogramm ab

Seit es die eAU gibt, sind Arbeitgeber gehalten, den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten über ihr Entgeltabrechnungsprogramm beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Kommunikationsserver) abzurufen. Die Krankenkasse des jeweiligen betroffenen Arbeitnehmers prüft dann, ob ihr AU-Daten vorliegen, und meldet diese an Ihren Arbeitgeber zurück. Das ist bis dato in erster Linie der Fall, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt ist. Krankenhausaufenthalte oder Fehlzeiten wegen einer Rehabilitation konnten bis jetzt nicht zurückgemeldet werden.

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