Arbeitgeber ruft Nachweis über Entgeltabrechnungsprogramm ab
Seit es die eAU gibt, sind Arbeitgeber gehalten, den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten über ihr Entgeltabrechnungsprogramm beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Kommunikationsserver) abzurufen. Die Krankenkasse des jeweiligen betroffenen Arbeitnehmers prüft dann, ob ihr AU-Daten vorliegen, und meldet diese an Ihren Arbeitgeber zurück. Das ist bis dato in erster Linie der Fall, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt ist. Krankenhausaufenthalte oder Fehlzeiten wegen einer Rehabilitation konnten bis jetzt nicht zurückgemeldet werden.
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