Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nur bei Arbeitsunfähigkeit als Alleinursache

Sind Sie arbeitsunfähig, haben Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden (19.6.2024, Az. 5 AZR 241/23).

Maria Markatou

13.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Krankenschwester will sich nicht impfen lassen

Der Fall: Eine Krankenschwester war seit Mai 2011 in einem Krankenhaus beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach den Vorschriften der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung für Angestellte. Sie war nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft. Am 30.5.2022 forderte das Gesundheitsamt der Stadt Essen die Krankenschwester auf, bis zum 7.6.2022 einen Nachweis nach § 20a Abs. 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) a. F. vorzulegen. Dem kam sie nicht nach.

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