In Deutschland wird Mobbing durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) als „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert. Eine allgemein gültige Definition durch den Gesetzgeber gibt es nicht. Trotzdem sind Mobbinghandlungen, wie eine Beleidigung oder Verleumdung, eine Straftat und müssen verfolgt werden. Dabei hat der betroffene Kollege selbst, Ihr Arbeitgeber und auch Sie als Betriebsrat einige Rechte. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, auf welche Gesetze Sie sich berufen können.
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