Rechtliche Grundlagen

Es gibt in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz – Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht

Wussten Sie, dass Mobbing in Deutschland kein juristischer Begriff ist? Im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, Finnland und Frankreich gibt es in Deutschland kein „Anti-Mobbing-Gesetz“. Trotzdem darf in Deutschland nicht einfach gemobbt werden. Es greifen andere Gesetze. Dazu zählen die Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers, das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zudem haben Sie als Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz einen klaren Auftrag, gegen Mobbing vorzugehen.

Brigitte Ganzmann

01.10.2024 · 1 Min Lesezeit

In Deutschland wird Mobbing durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) als „das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert. Eine allgemein gültige Definition durch den Gesetzgeber gibt es nicht. Trotzdem sind Mobbinghandlungen, wie eine Beleidigung oder Verleumdung, eine Straftat und müssen verfolgt werden. Dabei hat der betroffene Kollege selbst, Ihr Arbeitgeber und auch Sie als Betriebsrat einige Rechte. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, auf welche Gesetze Sie sich berufen können.

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