Urteile und Recht
Gleiche Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten
Frauen verdienen oft weniger als Männer. Das ist bekannt. Rechtlich interessant wird es dann, wenn die Positionen, auf denen Mann und Frau arbeiten, vergleichbar sind. Dann darf es nämlich keinen Unterschied in der Bezahlung geben (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 19.6.2024, Az. 4 Sa 26/23). Dieses Urteil bezieht sich auf eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Es ist analog aber auch übertragbar auf eine Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Arno Schrader
21.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall
Eine Angestellte begehrte mit einer Klage unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz eine höhere Vergütung. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen. Das Gesetz soll die Entgeltdiskriminierung von Frauen abbauen. Die Abgrenzung der einschlägigen männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe ihrer Vergütung standen fest. Demnach waren jedenfalls die Gehaltsbestandteile Grundgehalt und Dividendenäquivalent bei der Frau geringer als beim Median ihrer männlichen Vergleichsgruppe.
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