Abmahnung

Haben wir als Betriebsrat bei einer Abmahnung ein Mitbestimmungsrecht?

Frage: Unser Betriebsrat ist noch nicht lange im Amt. Jetzt haben wir erstmals die Situation, dass uns eine Kollegin mitteilt, sie hätte eine Abmahnung erhalten. Wir erfahren von ihr das erste Mal von dieser Abmahnung. Hätte uns der Arbeitgeber dazu nicht vorher anhören müssen? Bei einer Kündigung muss er das doch auch!

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 1 Min Lesezeit


Antwort:

Als Betriebsrat sind Sie in erster Linie Vertreter der kollektiven, gemeinsamen Interessen der Beschäftigten. Mitwirkungsrechte bei Fragen, die Beschäftigte individuell berühren, haben Sie nur in den im Gesetz genannten Fällen. Das ist beispielsweise bei der vorherigen Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung der Fall (§ 102 BetrVG).

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