Frage:
Einem Kollegen mit Firmenwagen sind Werkzeuge und Geräte im Wert von 2.000 € aus dem Auto gestohlen worden, die unserem Arbeitgeber gehören. Der Beschäftigte, der den Wagen nutzt, hatte das Auto über Nacht verschlossen auf der Straße vor seiner Wohnung abgestellt. Das ist das übliche Vorgehen. Der Beschäftigte arbeitet auf Montage und nimmt den Wagen abends mit zu sich nach Hause. Unser Arbeitgeber fordert jetzt Schadenersatz von unserem Kollegen. Ist das in Ordnung?
Antwort: Nein, denn Ihre Kolleginnen und Kollegen haften nur teilweise für Schäden, die sie verursacht haben
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haften für Schäden, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, voll. Für Schäden, die Sie mit mittlerer Fahrlässigkeit verursacht haben, können Sie anteilig herangezogen werden, und für Schäden, die Sie leicht fahrlässig verursacht haben, dürfen Sie nicht herangezogen werden.
In Ihrem Fall kommt m. E. eine leichte Fahrlässigkeit in Betracht. Schließlich hatte der Kollege den Wagen in der Nacht verschlossen vor seiner Wohnung geparkt. Das soll zudem der üblichen Vorgehensweise entsprechen. Er hat es also bereits mehrfach praktiziert.