Gerade in der beruflichen Wiedereingliederung braucht es ein breites Spektrum an Maßnahmen und Ideen. Stellen Sie sich z. B. vor, dass ein Kollege nach einem Unfall eine versteifte Wirbelsäule hat und somit nicht mehr seiner Tätigkeit nachgehen kann. Hier können Hilfsmittel ein wichtiger Schritt sein, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Was sind Hilfsmittel in der beruflichen Rehabilitation?
Hilfsmittel in der beruflichen Rehabilitation sind technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen, die Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Verbleib im Berufsleben ermöglichen. Dazu gehören:
- ergonomische Arbeitsmittel (z. B. spezielle Schreibtische, Sitz- und Stehhilfen)
- Anpassungen von Maschinen oder Arbeitsplätzen
- spezielle Software oder Assistenzsysteme (z. B. Diktiergeräte oder spezielle Anzeigetafeln)
- Hör- und Sehhilfen
- Kommunikationshilfen (z. B. Sprachcomputer)
Ihre Aufgaben als Betriebsrat
Als Betriebsrat können und sollten Sie aktiv werden, um Ihren Kollegen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die folgenden Handlungsansätze helfen Ihnen dabei:
1. Frühzeitige Sensibilisierung und Information
Informieren Sie sich über Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen durch die DRV. Informationen dazu finden Sie hier: https://kurzlinks.de/i74l. Sprechen Sie mit betroffenen Kollegen und klären Sie über bestehende Möglichkeiten auf. Auch sie sollten mit ihrem behandelnden Arzt über Hilfsmittel sprechen und sich informieren.
Nutzen Sie Betriebsversammlungen oder Aushänge, um alle Kollegen zu sensibilisieren und auch zu zeigen, wie umfänglich eine Unterstützung sein kann.
2. Beteiligung am BEM-Verfahren
Nutzen Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – es ist ein wichtiger Hebel zur Klärung von Hilfsmittelbedarf. Umso wichtiger ist es, dass BEM-Gespräche frühzeitig stattfinden, d. h., dass jedem Kollegen, der innerhalb der letzten 12 Monate mehr als 6 Wochen krank war, auch zeitnah ein BEM angeboten wird (§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX).
Als Betriebsrat begleiten Sie die betroffenen Kollegen im BEM-Prozess und achten darauf, dass Hilfsmittel prüfbar einbezogen werden.
3. Zusammenarbeit mit relevanten Stellen
Suchen Sie den Austausch mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung – auch hier müssen die Kollegen über die Möglichkeiten Bescheid wissen und es sollte ein abgestimmtes Vorgehen geben.
Knüpfen Sie Kontakte zu Reha-Trägern wie der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und den Berufsgenossenschaften. Denken Sie auch an die Integrationsämter, wenn Kollegen von einer Behinderung betroffen sind.
4. Finanzielle Fördermöglichkeiten prüfen
Viele Hilfsmittel werden von Reha-Trägern finanziert. Allerdings nur, wenn auch ein Antrag gestellt wird. Nutzen Sie daher die Möglichkeiten, z. B. über die DRV. Ist sie nicht der richtige Ansprechpartner, leitet sie den Antrag an die richtige Stelle weiter.
Bedenken Sie, dass manche Kollegen ggf. Hilfe bei der Antragsstellung brauchen. Die Anträge sind nicht immer ganz einfach auszufüllen.
5. Mitbestimmungsrechte nutzen
Hilfsmittel betreffen oft die Arbeitsbedingungen. Nutzen Sie als Betriebsrat Ihr Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG, um auf die Gestaltung der Arbeitsplätze Einfluss zu nehmen. Fordern Sie, dass notwendige Anpassungen schnell umgesetzt werden.