HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Ist der Internetauftritt Ihrer kirchlichen Einrichtung barrierefrei?

Wir sind es mittlerweile gewohnt, per App zu bestellen, schnell am Handy zu googeln, im Webshop zu stöbern und uns durch die Homepages zu klicken. Es gibt Menschen unter uns, die würden das auch gerne, können es aber behinderungsbedingt nicht. Das wird sich künftig zum Glück ändern.

Maria Markatou

14.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Barrierefreiheit durchsetzen

Stichtag für die Barrierefreiheit ist bereits der 28.6.2025. Denn an diesem Tag tritt das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Dienstleistende zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen – etwa im Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen. Auch Websites und Webshops müssen dann barrierefrei gestaltet sein.

Barrierefreiheit ist ein Muss

Auch wenn sich das Gesetz unmittelbar nur auf Produzent*innen und Dienstleistende bezieht, sollten auch Sie sich dafür einsetzen, dass die Homepage Ihrer kirchlichen Einrichtung barrierefrei ist.

Wir leben im Zeitalter der Inklusion, da sollte jeder den vollen digitalen Zugang zu kirchlichen Trägern und Einrichtungen haben!

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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