RECHT & URTEILE

Kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber individuelle Fürsorgegespräche führen will

Der Krankenstand in Deutschland ist hoch, zu hoch. Darüber sind sich alle einig. Uneinig ist man sich bei der Frage, wie man dagegen vorgehen will. Zum Teil wird gefordert, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten Tage zu reduzieren. Andere fordern, die Ursachen von Krankheiten am Arbeitsplatz anzugehen. Das wollen auch Arbeitgeber mitunter machen. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen Sie als Betriebsrat dabei ein Mitbestimmungsrecht haben.

Brigitte Ganzmann

28.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Das Thema Krankenrückkehrgespräche ist so heiß wie lange nicht mehr. Einige Arbeitgeber nutzen sie, um Druck auf arbeitsunfähige Mitarbeiter aufzubauen. Andere wollen damit eher Ursachenforschung betreiben, um weitere Arbeitsunfähigkeitszeiträume zu verhindern. In beiden Fällen können Interessen der Beschäftigten beeinträchtigt werden. Gut, dass Sie als Betriebsrat für den Schutz der Beschäftigten eintreten.

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