IHRE FRAGEN

Müssen unsere Kolleginnen und Kollegen an einem genehmigten Urlaub festhalten?

Frage: In unserem Betrieb ist kürzlich die Frage aufgekommen, ob Kollegen an ihrem bereits genehmigten Urlaub festhalten müssen oder diesen im Zweifel auch ändern können. Schließlich kommt es immer wieder vor, dass eine einmal geplante Reise letztlich wegen kranker Familienmitglieder oder eines Trauerfalls in der Familie doch nicht stattfinden kann.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Genehmigter Urlaub bindet beide Seiten

Ein von Ihnen oder Ihren Kollegen beantragter und genehmigter Urlaub bindet beide Seiten. Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie dürfen einen einmal genehmigten Urlaub nur aus dringenden Gründen widerrufen. Darunter fällt eine geplatzte Urlaubsreise nicht. Ihr Arbeitgeber muss Ihrem bzw. dem entsprechenden Wunsch eines Kollegen nicht nachkommen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen