Antwort: Genehmigter Urlaub bindet beide Seiten
Ein von Ihnen oder Ihren Kollegen beantragter und genehmigter Urlaub bindet beide Seiten. Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie dürfen einen einmal genehmigten Urlaub nur aus dringenden Gründen widerrufen. Darunter fällt eine geplatzte Urlaubsreise nicht. Ihr Arbeitgeber muss Ihrem bzw. dem entsprechenden Wunsch eines Kollegen nicht nachkommen.
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