Maria Markatou: Absolut. Der Gesetzgeber hat die neuen „Trends“ auch gesehen und daraufhin die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) angepasst.
Bis April dieses Jahres bezog sich § 5 ArbStättV seinem Wortlaut nach ausschließlich auf die Gefahren durch das Rauchen von Tabak. Durch die teilweise Legalisierung von Cannabis wurde auch das § 5 ArbStättV geändert. Danach sind Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Rauchen und Dämpfen von
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Personalrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
