Urteile und Recht

Nur so groß muss das Betriebsratsbüro sein

Sie haben als Schwerbehindertenvertretung das Betriebsratsbüro mit zu nutzen. Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie groß das Büro Ihres Betriebsrats eigentlich sein muss? Eine Antwort kommt vom Landesarbeitsgericht Köln (Beschl. v. 9.2.2024, Az. 9 TaBV 34/23).

Arno Schrader

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall

Der Arbeitgeber in dem entschiedenen Fall hatte rund 70 Filialen, in denen 3.500 Mitarbeiter beschäftigt waren. Für einen Teilbetrieb mit 125 Mitarbeitern bestand ein siebenköpfiger Betriebsrat. Der Betriebsrat hatte ein Büro von 21 Quadratmetern. Das war ihm zu klein, er hätte gern 28 Quadratmeter gehabt. Schließlich zog er vor das Arbeitsgericht.

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