Der Fall
Der Arbeitgeber in dem entschiedenen Fall hatte rund 70 Filialen, in denen 3.500 Mitarbeiter beschäftigt waren. Für einen Teilbetrieb mit 125 Mitarbeitern bestand ein siebenköpfiger Betriebsrat. Der Betriebsrat hatte ein Büro von 21 Quadratmetern. Das war ihm zu klein, er hätte gern 28 Quadratmeter gehabt. Schließlich zog er vor das Arbeitsgericht.