SCHWERPUNKTTHEMA

Nutzen Sie das letzte Jahr Ihrer Amtszeit zur Vorbereitung der Wahlen

Ihre Schulungen als Betriebsrat sind ein leidiges Thema. Denn die Fortbildungen sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Schließlich lassen die meisten Arbeitgeber Schulungen nur im unbedingt notwendigen Rahmen zu. Manchmal kommen sie aber noch nicht einmal den gesetzlichen Regelungen nach. Dann ist Zoff vorprogrammiert. 2025 könnte ein Jahr sein, in dem es besonders viele Auseinandersetzungen rund um Weiterbildungsmaßnahmen gibt. Denn der eine oder andere Arbeitgeber wird Schulungen für das letzte Amtsjahr nicht mehr für notwendig halten. Damit Sie gerade jetzt adäquat auf die Vorhaben Ihres Arbeitgebers reagieren können, lesen Sie das Wichtigste zu Ihren Schulungsansprüchen im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Zu den vorgenannten Aspekten kommen noch die politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten hinzu, die viele Arbeitgeber insgesamt zu noch härteren Sparmaßnahmen veranlasst haben. Dennoch: Ihr gesetzlich manifestierter Schulungsanspruch besteht – und das trotz des letzten Jahres der Amtszeit.

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