RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anzubieten. Es ist eine freiwillige Leistung. Dennoch gibt es rechtliche Grundlagen, die Sie als Betriebsrat kennen sollten. Dabei geht es um die Unterstützung von Krankenkassen bei betrieblicher Gesundheitsförderung, die Steuerentlastung für Ihren Arbeitgeber und Ihr Mitbestimmungsrecht. Gut informiert können Sie durch Ihre Position diese Gesetze konkret im Betriebsalltag zur Sprache bringen und entsprechend nutzen!

Brigitte Ganzmann

11.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Wussten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Auftrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung haben? Sie haben nach §§ 20 ff. und insbesondere § 20b Sozialgesetzbuch (SGB) V den Auftrag, Gesundheit in der Arbeitswelt zu fördern. Daher engagieren sich die Krankenkassen durch Maßnahmen, Kurse oder auch monetär bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und waren vielleicht auch schon bei einem Gesundheitstag in Ihrem Betrieb. Zudem kann eine Krankenkasse bei solchen Aktionen auch neue Mitglieder werben.

Doch nicht alles ist möglich: Konkretisiert werden die Leistungen der GKV bzw. des § 20 SGB V durch den Leitfaden Prävention: https://kurzlinks.de/m1gx

Präventionsleitfaden gibt den Handlungsauftrag der GKV

Der Präventionsleitfaden gibt vor, für welche Angebote eine GKV Unterstützung gewähren darf. Grundsätzlich werden nie Einzelmaßnahmen finanziert, sondern Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass er das Angebot in einen Gesamtprozess einbetten kann.

Dies gelingt, wenn Sie z. B. ein Steuergremium Gesundheit haben, Kennzahlen erheben oder sogar eine Betriebsvereinbarung festlegen. Die Krankenkassen können dann Maßnahmen finanziell, durch Beratung oder Informationen unterstützen. Doch nicht alle Maßnahmen können durch die GKV unterstützt werden.

Wichtig: Finanzierung sichern

Jede Krankenkasse hat nur ein gewisses Budget pro Jahr zur Verfügung. Ihr Arbeitgeber sollte sich daher nicht darauf verlassen, Gesundheit nur über die GKV zu finanzieren. Sinnvoll ist es, wenn Ihr Arbeitgeber – je nach Größe Ihres Betriebs – ein Budget von 2.000 € oder mehr einrichtet.

Steuerliche Förderung: 600 € pro Kollege nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz

Ihr Arbeitgeber kann pro Kollege jährlich bis zu 600 € steuer- und sozialversicherungsfrei für Gesundheitsmaßnahmen investieren. Dazu zählen zertifizierte Präventionskurse oder betriebliche Gesundheitsprogramme, die dem § 20 SGB V entsprechen.

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – auch in Bezug auf psychische Belastungen. Dazu gehören Stress, Arbeitsverdichtung und Konflikte am Arbeitsplatz. Verlangen Sie die regelmäßige Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, falls diese nicht existiert oder veraltet ist.

Ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Ihnen starke Mitbestimmungsrechte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG können Sie bei Regelungen zum Gesundheitsschutz mitbestimmen. Verlangen Sie Informationen über geplante Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und initiieren Sie eine Betriebsvereinbarung, um Gesundheitsförderung zu regeln.

Fazit: Mit Kopf und Verstand BGF gestalten

Als Betriebsrat haben Sie zahlreiche rechtliche Hebel, um die Gesundheit der Kollegen aktiv zu schützen und zu fördern. Nutzen Sie Ihr Wissen über die Leistungen der GKV sowie Ihre Mitbestimmungsrechte und bringen Sie Gesundheitsförderung auf die Agenda!

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Kriterien Leitfaden Prävention

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Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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