PRAXISWISSEN

Setzen Sie sich für umfassende präventive Maßnahmen ein

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtig, um den arbeitenden Menschen gesund zu erhalten und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu fördern und langfristig zu sichern. Ihr Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er sich grundsätzlich für einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen einsetzt. Das ist seine Pflicht. Es führt außerdem zu geringeren Fehlzeiten, die im Interesse aller Beteiligten sind.

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Als Betriebsrat bestimmen Sie mit

Als Betriebsrat haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und anderen Normen durchgeführt werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Zudem ist es Ihre Aufgabe, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Darüber hinaus können Sie kraft § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Regelungen über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sogar erzwingen.

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