PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

So berechnen und prüfen Sie, wie viel Urlaub Ihren Kollegen zusteht

Sie und Ihre Kollegen haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Von den entsprechenden Regelungen kann Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht zum Nachteil Ihrer Kollegen abweichen. Zudem besteht Ihr Urlaubsanspruch unabhängig davon, ob Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Um genau berechnen zu können, ob ein Kollege seinen Urlaubsanspruch ganz oder teilweise erfüllt hat, müssen Sie wissen, wie viel Urlaub Ihnen und Ihren Kollegen zusteht.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

So lange müssen Sie mindestens für Ihren Arbeitgeber tätig sein

Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG ist, dass Sie mindestens 1 Monat für Ihren Arbeitgeber tätig waren (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Hierbei wird nicht auf den Kalendermonat abgestellt. Es kommt vielmehr auf die tatsächliche Dauer der Beschäftigung an.

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