PRAXISWISSEN

So nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte optimal

Die Arbeitszeit zukunftsgerecht zu gestalten, wird eines Ihrer großen Themen der nächsten Zeit sein. Denn eine gewisse Flexibilität ist in Zeiten schwankender Märkte und eines immer härteren Wettbewerbs für Ihren Arbeitgeber ein wichtiges Gut. Aber auch viele Kolleginnen und Kollegen bevorzugen flexible Arbeitszeiten. Als Betriebsrat haben Sie bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte.

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Bei der zeitlichen Lage bestimmen Sie mit

Ihr Mitbestimmungsrecht zur zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Darunter fällt die Bestimmung bzw. Entscheidung über

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