Mitbestimmung

So wirken Sie als Betriebsrat Mobbing in Ihrem Betrieb entgegen

Mobbing können Sie als Betriebsrat sowohl präventiv als auch bei einem aktuellen Fall begegnen. Dies gelingt Ihnen zum einen über Ihre Überwachungsaufgabe, indem Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Zum anderen können Sie Ihr Initiativrecht nutzen und Ihrem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen gegen Mobbing vorschlagen. Wie solche Maßnahmen aussehen können, lesen Sie in diesem Artikel.

Brigitte Ganzmann

01.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Der beste Fall ist immer, wenn Mobbing verhindert wird oder gar nicht erst entsteht. Als Betriebsrat haben Sie 2 Wege, um sich als Gremium gegen Mobbing starkzumachen. Die Grundlagen für Ihr Handeln sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert (siehe Seite 4).

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