Wissenswertes

Urlaubsplanung und Mitbestimmungsrechte

Urlaub ist wichtig, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten. Die sich daraus ergebenden Fehlzeiten stellen aber die Arbeitgebendenseite vor Hausforderungen, da der laufende Betrieb gesichert werden muss. Arbeitgebende haben demnach ein Interesse daran, ihren Mitarbeitenden in Sachen Urlaub Vorgaben zu machen. Doch wie weit gehen deren Möglichkeiten und wo setzt Ihr Mitbestimmungsrecht als MAV an?

Ottmar Funk

13.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Der Fall: In jeder Abteilung eines Klinikums ist der Sozialdienst immer mit mindestens 2 Personen besetzt, die sich gegenseitig vertreten können. Mit einer an die in der Dienststelle tätigen Sozialarbeiter*innen gerichteten E-Mail bat die Klinikleitung den Sozialdienst, spätestens ab Januar des Folgejahres die gegenseitige Urlaubsvertretung, wie es auch in allen übrigen Bereichen sei, nur noch innerhalb der Abteilung sicherzustellen und diese Planung mit den zuständigen Chefärzt*innen abzustimmen.

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