AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl hat keinen Anspruch

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in einem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich Anspruch, nach einer Kündigung bis zur tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden. Das gilt allerdings nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln nicht für einen Arbeitnehmer, der im Vorfeld einer Betriebsratswahl engagiert war (19.1.2024, Az. 7 GLa 2/24).

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt Vorfeld-Initiator

Der Arbeitgeber hatte einem Arbeitnehmer, der sich zuvor als Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl in seinem Unternehmen engagiert hatte, gekündigt.

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