SCHWERPUNKTTHEMA

Wann Sie als Betriebsrat einen Anspruch auf Gehaltserhöhung haben

Als Betriebsrat erhalten Sie zunächst Ihr vorheriges Gehalt weiter. Allerdings partizipieren Sie an der sogenannten betriebsüblichen Entwicklung. Früher oder später sollten Sie deshalb auch eine Gehaltserhöhung erhalten. Wann Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 6 Min Lesezeit

Als Betriebsrat genießen Sie Entgeltschutz

Als Betriebsrat üben Sie ein Ehrenamt aus. Und zwar unentgeltlich. Das legt § 37 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fest. Praktisch funktioniert das natürlich alles nur, wenn Sie als Betriebsrat Ihre Tätigkeit ohne Gehaltseinbußen ausüben können. Um das sicherzustellen, erhalten Sie während Ihrer Betriebsratstätigkeit Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Bezahlung.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen