Wie kommen bei Ihnen im Betrieb Gesundheitsangebote zustande? Oftmals bietet die Krankenkasse einen Kurs an und der Arbeitgeber nutzt diesen dann als betriebliche Gesundheitsförderung. Auch wenn nur 5 Kolleginnen und Kollegen den Kurs schlussendlich besuchen, wird damit in den Stellenausschreibungen als Benefit geworben.
Für die 5 Kollegen war das Angebot sicherlich eine gute Sache, doch die meisten erreicht das Angebot nicht. Schade, und schnell wird darauf der Schluss gezogen: „Die Beschäftigten wollen die Gesundheitsangebote ja gar nicht.“ Dabei werden die Gründe, warum die Kollegen nicht mitmachen, nicht hinterfragt.
Gesundheit bis ins hohe Alter
Gerade im Erwachsenenalter ist die Gesundheitsförderung enorm wichtig, um alte Handlungsmuster aufzubrechen und gesunde Verhaltensweisen und Entscheidungen treffen zu können. Den größten Teil ihres Erwachsenenlebens verbringen Menschen bei der Arbeit – ein idealer Ort, um Gesundheit gezielt zu fördern, ähnlich wie bereits in der Schule.
Gesundheitsimpulse am Arbeitsplatz
Gesundheit ist kein fester Zustand, sondern verändert sich im Laufe des Lebens – durch unterschiedliche Lebensphasen, das Alter, Krankheiten oder Unfälle. Deshalb ist eine gezielte betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) unerlässlich. Sie stärkt nicht nur die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kollegen, sondern verbessert auch das Image Ihres Arbeitgebers.
Das passende Angebot machen
Das ist die Kunst einer sinnvollen BGF: Angebote zu gestalten, die für die Kollegen von Nutzen sind, die interessant sind, doch einfach in der Umsetzung, und im besten Fall keine Kosten verursachen. Der letzte Punkt ist oft der Wunsch des Arbeitgebers und gelingt nicht immer.
Doch an welchen Stellschrauben in Ihrem Betrieb muss gedreht werden, damit die BGF langfristig erfolgreich werden kann? Damit Maßnahmen nachhaltig wirken, sollten Sie als Betriebsrat diese 3 entscheidenden Aspekte beachten und gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber umsetzen
BGF steht nie allein
Zudem kann die betriebliche Gesundheitsförderung nicht allein stehen. Sie kann nur dann auf die Gesundheit der Kollegen einen positiven Einfluss haben, wenn sie mit
- dem BGM,
- dem BEM und
- der Arbeitssicherheit verzahnt wird.
Hierfür braucht es ein gemeinsames Verständnis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
BGM als strategischer Rahmen
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement schafft die Grundlage für eine systematische und nachhaltige Gesundheitsförderung. Während BGF konkrete Maßnahmen umfasst, sorgt BGM für die strategische Verankerung im Unternehmen. Als Betriebsrat können Sie darauf hinwirken, dass …
- Gesundheitsförderung als fester Bestandteil in die Unternehmensstrategie integriert wird.
- regelmäßige Analysen zu gesundheitlichen Belastungen durchgeführt werden.
- gesundheitsfördernde Maßnahmen langfristig geplant, zielorientiert und nicht aus einer Laune heraus umgesetzt werden.
BEM – Wiedereingliederung mit gesundheitsfördernden Maßnahmen
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Pflicht für Ihren Arbeitgeber und betrifft alle Kollegen, die länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind (§ 167 SGB IX). Eine enge Verzahnung mit der BGF bedeutet …
- präventive Maßnahmen bereits im Vorfeld anzubieten, um lange Ausfallzeiten zu vermeiden. Dazu gehören Check-ups, Beratungsangebote oder auch ergonomische Arbeitsmittel.
- angepasste Arbeitsbedingungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu schaffen. Hier spielt oft die Ergonomie eine relevante Rolle.
- Unterstützung durch externe Experten, z. B. Krankenkassen oder Reha-Träger, zu nutzen. Bei Kollegen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Kollegen ist zudem das Integrationsamt ein wichtiger Ansprechpartner.
Arbeitssicherheit als Grundlage für gesunde Arbeitsbedingungen
Sorgen Sie als Betriebsrat dafür, dass Gesundheitsförderung nicht losgelöst von der Arbeitssicherheit betrachtet wird. Psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz lassen sich oft durch gezielte Präventionsmaßnahmen reduzieren. Sie als Betriebsrat können hier zu Recht aktiv werden, indem Sie …
- die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen (§ 5 ArbSchG) aktiv mit einfordern.
- regelmäßige Arbeitsplatzanalysen unterstützen und Gefährdungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüfen.
- einen regelmäßigen Austausch zwischen den Akteuren schaffen und dabei immer auch Gesundheitsthemen mitdenken und diese besprechen.