Wissenswert

Wer den Grad der Behinderung feststellt und wie das geschieht

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist ein zentraler Aspekt des Schwerbehindertenrechts in Deutschland und hat weitreichende Auswirkungen für betroffene Personen. Sie kann entscheidend sein für die Inanspruchnahme bestimmter Rechte, Nachteilsausgleiche und sozialer Vorteile. Doch wer ist für diese Feststellung zuständig und wie läuft das Verfahren ab? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Aspekte.

Arno Schrader

19.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Ein festgestellter GdB hat weitreichende Konsequenzen. Ab einem GdB von 50 können Betroffene spezielle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, wie etwa Steuererleichterungen, erhöhten Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Für Arbeitnehmer kann die Anerkennung als schwerbehindert zudem den Zugang zu speziellen Fördermöglichkeiten im Berufsleben erleichtern.

Welche Behörde ist zuständig?

Die Feststellung des GdB erfolgt auf Antrag bei den zuständigen Versorgungsämtern. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert und können auch unter Bezeichnungen wie „Amt für Soziales“ oder „Amt für Versorgung und Integration“ auftreten. Den Antrag können betroffene Personen schriftlich, online oder persönlich einreichen. Oft bieten Sozialverbände oder Schwerbehindertenvertretungen Unterstützung bei der Antragstellung an.

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