Das Zusammenfallen von Kündigungsfrist und Arbeitsunfähigkeit
Bereits im Jahr 2001 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass das Zusammenfallen einer Kündigung mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet (Urt. v. 8.9.2021, Az. 5 AZR 149/21).
Dann bestätigte das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung (Urt. v. 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23). Das Besondere an dem neuen Fall: Der Arbeitnehmer war bereits vor Zugang der Kündigung erkrankt.