AMTSFÜHRUNG

Wie Sie eine Behinderung der MAV verhindern

„Müssen Sie unbedingt an dieser Sitzung teilnehmen? Kann das nicht jemand anderes übernehmen?“ Diese und andere Fragen werden häufig von Arbeitgebenden gestellt, wenn es um die Arbeit in der MAV geht.

Norbert Lypiak

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Bestehen Sie auf Arbeitsbefreiung und Freistellung!

Die notwendige Zeit für Ihre Tätigkeit in der MAV ist allen Mitgliedern während der allgemeinen Arbeitszeit zu gewähren. Sie sind dafür von ihrer regulären Arbeit zu befreien. Die Arbeitsbefreiung kann entweder anlassbezogen erfolgen oder als pauschale Freistellung für bestimmte Zeiträume festgelegt werden. Der*Die Arbeitgebende hat nicht das Entscheidungsrecht, ob und wann Mitglieder der MAV ihre Aufgaben erfüllen. Werden Mitglieder der MAV nach dem gesetzlichen Anspruch teilweise freigestellt, haben sie die Aufgaben vorrangig im Rahmen ihrer Freistellung zu erledigen. Reicht die Freistellung jedoch nicht aus, haben pauschal freigestellte MAV-Mitglieder ebenso wie alle anderen Mitglieder zusätzlich einen Anspruch auf anlassbezogene Arbeitsbefreiung.

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