Schwerpunktthema

Wie Sie eine konfliktarme vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber erreichen

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten läuft selten immer einwandfrei. In vielen Betrieben hat sich im Laufe der Jahre eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickelt. Konfliktfrei ist sie deshalb allerdings noch lange nicht. Das ist wiederum nicht weiter verwunderlich, da Sie als Betriebsrat und Ihr Arbeitgeber in der Regel konträre Positionen vertreten. Allerdings kommt es auch in an sich relativ reibungslos ablaufenden Beziehungen immer wieder zu schädigenden Auseinandersetzungen. Nehmen Sie das nahende Jahresende zum Anlass, zu prüfen, wo Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber im neuen Jahr eventuell optimieren können.

Friederike Becker-Lerchner

06.12.2024 · 5 Min Lesezeit

Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Pflicht

Als Betriebsrat sind Sie verpflichtet, vertrauensvoll mit Ihrem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten (§ 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Ihren Arbeitgeber trifft diese Pflicht genauso. Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet mehr als nur ein Nebeneinander. Keine Seite darf gegen die andere anarbeiten, um sie in ihrer Funktion innerhalb des BetrVG zu stören. Als Betriebsrat müssen Sie deshalb auch bei der Verfolgung der Arbeitnehmerinteressen auf die betrieblichen Interessen achten. Sie müssen einerseits die Interessen des Betriebs und andererseits das Wohl Ihrer Kollegen, die Sie vertreten, berücksichtigen. Basis dafür ist eine gute Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Die funktioniert am besten, wenn Sie in ständigem Austausch sind.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber