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Wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte beim Homeoffice richtig nutzen

Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes ist das sogar gesetzlich festgelegt. Und zwar in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Sie können also mitreden, wenn Ihr Arbeitgeber mit Kollegen vereinbart, dass sie ihre Tätigkeit zumindest teilweise aus dem Homeoffice erbringen.

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Was mitbestimmungspflichtige mobile Arbeit ist

Mitbestimmungspflichtige mobile Arbeit i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist gegeben, wenn Arbeitnehmer unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte arbeiten. Davon erfasst ist vor allem die Arbeit im Homeoffice. Aber darunter fällt auch die Arbeit von jedem anderen auswärtigen Ort, wie z. B. aus einem Hotel oder vom Flughafen aus.

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