Was mitbestimmungspflichtige mobile Arbeit ist
Mitbestimmungspflichtige mobile Arbeit i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist gegeben, wenn Arbeitnehmer unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte arbeiten. Davon erfasst ist vor allem die Arbeit im Homeoffice. Aber darunter fällt auch die Arbeit von jedem anderen auswärtigen Ort, wie z. B. aus einem Hotel oder vom Flughafen aus.
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