ARBEITSRECHT

Zweigeschlechtliche Person bewirbt sich erfolglos als Gleichstellungsbeauftragte: Benachteiligung?

In diesem Fall ging es um die Bewerbung einer zweigeschlechtlichen Person für die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten. Als die Person abgelehnt wurde, hielt das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Vorgehen für eine Diskriminierung, aber für eine berechtigte (17.10.2024, Az. 8 AZR 214/23). Sie als Personalrat haben auch die Aufgabe, Diskriminierungen vorzubeugen.

Maria Markatou

21.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Person hatte einen Hochschulabschluss als Magistra Juris/Master of Laws LL.M. und war mehrere Jahre akademisch-wissenschaftlich im höheren Dienst an verschiedenen Universitäten beschäftigt.

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